Physiotherapie-Nomenklatur 2026: die neuen Leistungen ZK18 und ZK19 ab 1. September

Zwei neue Leistungen zur Beckenbodenrehabilitation treten in Luxemburg in Kraft. Erfahren Sie mehr über die Regeln für ZK18 und ZK19, die 100%ige Kostenübernahme und die postoperativen Änderungen.

Ab dem 1. September 2026 ändert sich die luxemburgische Nomenklatur der Leistungen und Dienste der Physiotherapeuten durch die Aufnahme der Codes ZK18 und ZK19. Die Satzung der CNS ändert außerdem die Bedingungen für die 100%ige Kostenübernahme bestimmter postoperativer Leistungen und der neuen Leistung ZK19.

PhysioPro ist bereits vorbereitet: Diese Neuerungen werden seit mehr als zwei Wochen in der Software unterstützt. Die erforderlichen Kontrollen sind integriert, um die geltenden Bedingungen zu prüfen und Fehler bei der Erfassung und Abrechnung weitestgehend zu vermeiden.

Zwei neue Leistungen: ZK18 und ZK19

ZK18 bezeichnet die komplexe Beckenbodenrehabilitation mit einem Koeffizienten von 1,2. ZK19 betrifft die komplexe postpartale Beckenbodenrehabilitation, ebenfalls mit einem Koeffizienten von 1,2. Beide neuen Leistungen treten am 1. September 2026 in Kraft.

Die in der neuen Satzung angekündigte 100%ige Kostenübernahme betrifft ausdrücklich ZK19; das übermittelte Dokument sieht keine entsprechende Sonderregelung für ZK18 vor.

Beiden Leistungen liegt ein ganzheitlicher, funktioneller Ansatz zugrunde: Beckenboden–Transversus–Zwerchfell–Multifidus-Komplex, Regulierung des abdominopelvinen Drucksystems, Atemkoordination, Haltungskontrolle, Propriozeption und, je nach Bedarf, Behandlung damit verbundener Schmerzen oder Funktionsstörungen.

Die besonderen Bedingungen für ZK19

ZK19 wird für höchstens 8 Sitzungen pro Entbindung zu 100 % übernommen, sofern die Sitzungen innerhalb von 12 Monaten nach dem Entbindungstermin durchgeführt werden. Die Leistung muss im Rahmen einer gewöhnlichen Erkrankung verordnet werden. Eine zusätzliche Bedingung betrifft den Code VSF81: Die Patientin darf diese Leistung nicht bereits im selben postpartalen Zusammenhang erhalten haben.

Offizielle CNS-Nomenklatur für Hebammen ansehen

Eine breitere 100%ige postoperative Kostenübernahme

Die 100%ige Kostenübernahme ist nicht mehr ausschließlich Eingriffen am Bewegungsapparat vorbehalten: Unter bestimmten Bedingungen wird sie auf jeden von der CNS übernommenen chirurgischen Eingriff ausgeweitet.

Die Verordnung muss innerhalb von 4 Monaten nach dem Eingriff ausgestellt werden, und die Leistungen müssen innerhalb von 4 Monaten nach Genehmigung der Verordnung erbracht werden. Für die erste Serie von 16 Sitzungen muss die Verordnung von einem Facharzt aus einer der in Anhang G Punkt II abschließend aufgeführten chirurgischen Disziplinen stammen, in direktem Zusammenhang mit dem von der CNS übernommenen Eingriff stehen und einen ebenfalls in diesem Anhang aufgeführten Eingriff betreffen.

Eine neue standardisierte ärztliche Verordnung

Mit dem Inkrafttreten dieser Maßnahmen gilt auch eine neue Version der standardisierten ärztlichen Verordnung für Physiotherapie. Die Praxen müssen ab dem 1. September 2026 die geltenden Dokumente und Regeln verwenden.

PhysioPro berücksichtigt diese Änderungen und die damit verbundenen Plausibilitätsprüfungen bereits, um die Erfassung und Übermittlung der Verordnungen so weit wie möglich abzusichern.

Neue Physiotherapie-Verordnung ansehen (PDF)

Was Praxen beachten müssen

Prüfen Sie vor dem 1. September, ob Ihre Verwaltungsprogramme die Codes ZK18 und ZK19, die besonderen postpartalen Grenzen, die neuen postoperativen Fristen und die 100%ige Kostenübernahme erkennen. Mit PhysioPro ist keine manuelle Aktualisierung erforderlich: Diese Regeln werden bereits unterstützt!